Die 15.000-Euro-Grenze: So rettest du das BAföG deines Kindes
Ein Junior-Depot ist steuerlich oft clever – beim BAföG kann es aber zur Falle werden. Für Studierende und Auszubildende unter 30 Jahren bleiben derzeit 15.000 Euro Vermögen anrechnungsfrei. Alles darüber kann den Förderanspruch drücken. Entscheidend ist nicht, wer eingezahlt hat, sondern wem das Geld rechtlich gehört und wie hoch das Vermögen am Tag der Antragstellung ist.
15.000 € Freibetrag unter 30Stichtag = AntragstellungDepot des Kindes zählt mit
Warum das Kinderdepot beim BAföG so oft unterschätzt wird
Viele Eltern sparen mit bester Absicht auf den Namen ihres Kindes: für Studium, Auslandssemester oder Startkapital. Beim BAföG ist genau dieses Konstrukt aber sensibel. Denn ein Depot auf den Namen des Kindes ist rechtlich in aller Regel Vermögen des Kindes – auch wenn Mutter, Vater oder Großeltern die Einzahlungen geleistet haben.
Die zentrale Folge: Liegt das Vermögen des Kindes am Tag des BAföG-Antrags über dem Freibetrag, wird der übersteigende Betrag auf den Bedarf angerechnet. Es droht also nicht automatisch der komplette Wegfall von BAföG, aber häufig ein spürbar niedrigerer Förderbetrag.
Die BAföG-Ampel für Eltern
0 bis 12.000 €Grün: In der Regel komfortabler Abstand zur 15.000-Euro-Grenze.
12.000 bis 15.000 €Gelb: Vorsicht – Kursgewinne, Zinsen und Geldgeschenke können die Grenze schnell reißen.
Ab 15.000 €Rot: Anrechnung droht, wenn das Vermögen dem Kind rechtlich gehört.
Merksatz: Beim BAföG zählt Vermögen, nicht die Sparabsicht. Wer früh die Eigentumsfrage klärt, verhindert später teure Überraschungen.
Was beim BAföG als Vermögen zählt
Zum Vermögen zählen typischerweise Giro- und Tagesgeld, Festgeld, Wertpapierdepots, Fonds, ETFs, Aktien sowie sonstige Geldanlagen. Entscheidend ist der Nettovermögenswert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Schulden können gegengerechnet werden, Haushaltsgegenstände dagegen typischerweise nicht.
Junior-Depot auf den Namen des Kindes zählt grundsätzlich mit.
Ein Depot auf den Namen der Eltern zählt grundsätzlich nicht zum Vermögen des Kindes.
Der Stichtag ist der Tag des BAföG-Antrags – nicht das Jahresende und nicht der Depotstand einige Monate später.
Kurzfristiges „Wegschieben“ des Geldes kurz vor dem Antrag ist riskant und kann als Vermögensverschleierung ausgelegt werden.
Aktuelle Freibeträge auf einen Blick
Person
Anrechnungsfreies Vermögen
Auszubildende und Studierende unter 30
15.000 €
Auszubildende und Studierende ab 30
45.000 €
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
2.300 €
Je eigenes Kind
2.300 €
Redaktioneller Stand der Seite: 18. März 2026. Die hier eingebauten Schwellen orientieren sich an den für 2024/2025 maßgeblichen BAföG-Werten, die auch aktuell für die Vermögensprüfung einschlägig sind.
Die 3 Strategien gegen die BAföG-Falle
Strategie A
Sparen im Junior-Depot – aber bewusst unter der Grenze
Das ist die einfache Lösung für Eltern, die ihrem Kind früh eigenes Vermögen aufbauen wollen. Die Spielregel lautet dann: Das Depot des Kindes sollte mit Blick auf Kursgewinne möglichst unterhalb der 15.000-Euro-Grenze bleiben.
Gut für Transparenz und frühe Vermögensbildung.
Rechtlich sauber, weil das Geld dem Kind gehört.
Nachteil: Wenig Puffer bei starken Börsenjahren oder zusätzlichen Schenkungen.
Strategie B
Sparen im Depot der Eltern
Wenn die Eltern Depotinhaber bleiben, gehört das Vermögen zunächst ihnen – nicht dem Kind. BAföG-rechtlich ist das oft der robusteste Weg, weil das Depot dann beim Antrag des Kindes grundsätzlich nicht als dessen Vermögen auftaucht.
Vorteil: Mehr BAföG-Sicherheit, weil Eigentümer die Eltern sind.
Vorteil: Flexibilität bei Auszahlungszeitpunkten und Höhe späterer Unterstützung.
Nachteil: Steuer- und Erbschaftsfragen bleiben bei den Eltern.
Nachteil: Das Kind hat keinen automatischen Rechtsanspruch wie beim echten Junior-Depot.
Strategie C
Zweckgebundene Verträge prüfen
Bestimmte Vorsorge- oder Versicherungsverträge werden teils anders bewertet als frei verfügbares Depotvermögen. Das kann etwa für einzelne Riester-Konstellationen oder vertraglich gebundene Lösungen relevant sein.
Kann bei der Vermögensanrechnung günstiger sein als frei verfügbares Depotgeld.
Geeignet für Eltern, die Sparziel und Zugriff bewusst binden wollen.
Wichtig: Vor Abschluss immer die BAföG-rechtliche Behandlung des konkreten Vertrags prüfen lassen.
Besitzverhältnis-Diagramm: Wer ist der Depotinhaber?
Depot auf den Namen des Kindes
Eltern zahlen ein → Kind ist Eigentümer
Vermögen zählt grundsätzlich beim BAföG-Antrag des Kindes mit.
Ab 15.000 € unter 30 kann Anrechnung drohen.
Frühzeitig auf Depotstand und Schenkungen achten.
Depot auf den Namen der Eltern
Eltern zahlen ein → Eltern bleiben Eigentümer
Depot zählt grundsätzlich nicht als Vermögen des Kindes.
Eltern entscheiden später, ob und wann sie Geld auszahlen.
Wichtig: Zivilrechtlich und steuerlich sauber dokumentieren.
Rechenbeispiel: Was 5.000 € zu viel bedeuten können
Angenommen, dein Kind beantragt BAföG mit 20.000 € verwertbarem Vermögen. Der Freibetrag liegt bei 15.000 €. Damit bleiben 5.000 € anrechenbar.
Beispielrechnung: 5.000 € Überschuss ÷ 12 Monate Bewilligungszeitraum = rund 416,67 € weniger BAföG pro Monat.
Das ist eine vereinfachte Faustformel für die Vermögensanrechnung über einen typischen zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum. Im echten Bescheid können weitere Faktoren eine Rolle spielen – aber die Größenordnung zeigt, warum schon einige Tausend Euro „zu viel“ sehr teuer werden können.
Experten-Tipp: Der zusätzliche Freibetrag fürs Auto
Besitzt das Kind ein angemessenes Kraftfahrzeug, wird dieses beim BAföG nicht automatisch voll als verwertbares Vermögen angesetzt. In der Praxis wird häufig mit einem zusätzlichen Schonwert von ungefähr 7.500 € für einen PKW gearbeitet. Das kann im Einzelfall wichtig sein, wenn neben dem Depot auch ein Auto vorhanden ist.
Geldgeschenke von Oma & Opa: oft besser nicht direkt aufs Kinderdepot
Viele Großeltern meinen es gut und überweisen zum Geburtstag oder zu Weihnachten direkt auf das Depot des Enkels. BAföG-rechtlich kann genau das kontraproduktiv sein, weil das Geld damit schnell beim Kind landet und den Freibetrag sprengt. Wenn Großeltern regelmäßig oder in größeren Beträgen sparen möchten, lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, wie ein Depot für Großeltern sinnvoll strukturiert wird.
Häufig klüger ist eine andere Lösung: Oma und Opa legen das Geld auf ihren eigenen Namen an und unterstützen später gezielt – zum Beispiel durch direkte Zahlungen für Miete, Bücher, Laptop oder Semesterbeiträge. Das ist in vielen Konstellationen deutlich BAföG-sicherer als eine frühzeitige Übertragung ins Kindervermögen. Bei größeren Kapitalerträgen solltest du zusätzlich prüfen, wie sich das Thema auf die Familienversicherung des Kindes auswirken kann.
Wichtig: Es geht nicht um Tricksereien kurz vor dem Antrag, sondern um eine frühzeitig saubere Eigentumsstruktur. Wer Geld erst kurz vor BAföG-Beginn verschiebt, riskiert Rückfragen oder den Vorwurf rechtsmissbräuchiger Vermögensverschleierung.
Checkliste: 5 Dinge, die Eltern vor dem 17. Geburtstag prüfen sollten
Wie hoch ist das gesamte Vermögen auf den Namen des Kindes – inklusive Depot, Tagesgeld und Sparbuch?
Ist ausreichend Puffer zur 15.000-Euro-Grenze vorhanden, falls Märkte gut laufen oder Schenkungen dazukommen?
Ist klar dokumentiert, wem welches Vermögen rechtlich gehört?
Gibt es Geldgeschenke von Oma und Opa, die besser außerhalb des Kindervermögens strukturiert werden sollten?
Sind Depot, Auto und eventuelle Vorsorgeverträge einmal gemeinsam unter BAföG-Gesichtspunkten durchgerechnet worden?
Weiterführende Inhalte
Diese Seiten helfen, wenn du Kinderdepot, Steuern und spätere Ausbildungskosten gemeinsam planen willst.